Sollte es mal „gefährlich“ werden, keine Sorge, wir schicken Ihnen einen unserer freundlichen und kompetenten Berufskraftfahrer, der für genau solche Transporte einen ADR-Schein erworben hat.

Im 5 Jahres Turnus, wird dieser verlängert. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines entsprechenden Lehrgangs sowie das Bestehen einer Prüfung, welche von der IHK abgenommen wird.

Mit dem ADR-Schein als Grundlage und nachfolgenden weiteren Anforderungen an Fahrpersonal und LKW, sind wir bereit, Ihr gefährliches Transportgut, rechtskonform, sicher und zuverlässig zu transportieren.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Transport nach ADR/GGVSEB gehandhabt werden muss?
Fällt er vielleicht doch unter eine Ausnahmeregelung? Greift die 1.000 Punkte-Regel?

Sprechen Sie unseren internen Gefahrgutberater an – er ist gerne für Sie da.

Jörn Biedenkapp

Angebotserstellung, Disposition, Transportplanung gem. KrWG und ADR, Weiterbildungszentrum

Persönliche Schutzausrüstung

Diese ist in den schriftlichen Weisungen angeführt und muss von jedem Mitglied der Fahrzeugbesatzung mitgeführt werden.

  • eine Augenschutzausrüstung (z. B. Schutzbrille)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • ein tragbares, gummiertes, Beleuchtungsgerät
  • eine Warnweste
  • Notfallfluchtmaske mit passendem Filter*
  • Auffangbehälter*
  • Kanalabdeckung*
  • Schaufel*

*nur erforderlich bei den Gefahrgutklassen 2.3 ätzende / giftige Gase und 6.1 giftige Stoffe

Ausrüstungsgegenstände die das Fahrzeug betreffen

  • 2 orangefarbene ADR Warntafel (vorne und hinten an der Transporteinheit)
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug
  • 2 selbststehende Warnzeichen
  • Augenspülflüssigkeit
  • 12 KG ABC Pulver Feuerlöscher