Transporte gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Wir führen für Sie auch gerne Transporte gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durch.
Hierfür bedarf es einer Autorisierung durch die jeweilige zuständige Behörde des Regierungspräsidiums. Wir sind im Besitz der Transportgenehmigung nach §54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und sind hierdurch befugt, auch gefährliche Abfälle transportieren zu können. Unsere Genehmigung ist unbefristet und für sämtliche Abfallschlüsselnummern (AVV) erteilt.
Mit der Genehmigung als Grundlage und nachfolgenden weiteren Spezifikationen, sind wir Ihr Partner für den Transport Ihrer (gefährlichen) Abfälle.
- digitale Signatur (eANV) der Abfalltransporte
- Beschilderung der Fahrzeuge mit dem erforderlichen „A-Schild“ und „orangener Tafel“ (bei Gefahrgut)
- zertifizierte und regelmäßig durch das Regierungspräsidium geprüfte Fachkundenachweise
- Gefahrgut- / ADR-Schein der eingesetzten Berufskraftfahrer sowie die entsprechende Ausrüstung der Fahrzeuge gemäß GGVSEB / ADR
Wir nehmen an dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV) teil und signieren in digitaler Form die Abfallbegleitscheine (BGS) in unserer Funktion als Beförderer, selbständig.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Transport nach dem KrWG gehandhabt werden muss?
Sprechen Sie unsere Fachkraft für Abfallwirtschaft an – er ist gerne für Sie da.
Jörn Biedenkapp

- Telephone: +49 0 6257-9315-18
- E-mail: j.biedenkapp@schuldes.de