Das Verkehrsgewerbe, mit seinen vielfältigen Anforderungen an Berufskraftfahrer und Unternehmer, ist ein höchst komplexes Tätigkeitsfeld.
Auf alle die in diesem Gewerbe tätig sind, wirken unterschiedlichste nationale und internationale Regelungen, in Form von Gesetzen und Verordnungen ein. Deren korrekte Einhaltung und Umsetzung ist für das Fortbestehen jedes Unternehmens von existenzieller Bedeutung.

Das „EU-Road Package“ bündelt seit 2011, drei Verordnungen ( (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009, (EG) Nr. 1073/2009) Diese regeln unter anderem Markt- und Berufszugang und sanktioniert entsprechend bei Nichteinhaltung von Gesetzen und Verordnungen.

Verstöße gegen diese Regelungen werden meist mit empfindlichen Geldbußen bis hin zur Aberkennung der Zuverlässigkeit als Unternehmer geahndet. Dies würde im Fall eines Transportunternehmens den Entzug der Güterkraftverkehrsgenehmigung und dem damit einhergehenden Ende des Betriebes bedeuten.

Um einem solchen Szenario vorzubeugen, bieten wir Ihrem Unternehmen unsere Beratungen und Schulungen an. Die Zielgruppe ist hier sehr breit gefächert. Von den Berufskraftfahrern über die Disponenten und Teamleitern bis hin zu dem Verkehrsleiter und dem Unternehmer selbst.

Wir beraten Sie gerne in den Bereichen, die für Ihren Betrieb wichtig sind. Wir erarbeiten für Sie ein Schulungs- und Weiterbildungskonzept, so dass Sie auch in Zukunft, rechtssicher und mit gutem Gewissen, Ihren Geschäften nachgehen können.

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