Für den Fall, dass es einmal "gefährlich" wird, machen Sie sich keine Sorgen. Wir schicken Ihnen einen unserer freundlichen und hochqualifizierten Berufskraftfahrer, der speziell für solche Transporte einen ADR-Schein erworben hat.

Dieser ADR-Schein wird alle 5 Jahre erneuert, und seine Verlängerung erfordert die Teilnahme an einem speziellen Schulungsprogramm sowie das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wird.

Mit dem ADR-Schein als Ausgangspunkt und unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen an unser Fahrpersonal und unsere Lastkraftwagen sind wir bestens gerüstet, um Ihr gefährliches Transportgut rechtskonform, sicher und zuverlässig zu befördern.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Transport nach ADR/GGVSEB gehandhabt werden muss?
Fällt er vielleicht doch unter eine Ausnahmeregelung? Greift die 1.000 Punkte-Regel?

Sprechen Sie unseren internen Gefahrgutberater an – er ist gerne für Sie da.

Jörn Biedenkapp

Angebotserstellung, Disposition, Transportplanung gem. KrWG und ADR, Weiterbildungszentrum

Persönliche Schutzausrüstung

Diese ist in den schriftlichen Weisungen angeführt und muss von jedem Mitglied der Fahrzeugbesatzung mitgeführt werden.

  • eine Augenschutzausrüstung (z. B. Schutzbrille)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • ein tragbares, gummiertes, Beleuchtungsgerät
  • eine Warnweste
  • Notfallfluchtmaske mit passendem Filter*
  • Auffangbehälter*
  • Kanalabdeckung*
  • Schaufel*

*nur erforderlich bei den Gefahrgutklassen 2.3 ätzende / giftige Gase und 6.1 giftige Stoffe

Ausrüstungsgegenstände die das Fahrzeug betreffen

  • 2 orangefarbene ADR Warntafel (vorne und hinten an der Transporteinheit)
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug
  • 2 selbststehende Warnzeichen
  • Augenspülflüssigkeit
  • 12 KG ABC Pulver Feuerlöscher