Wir sind in der Lage, Transporte gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für Sie durchzuführen. Hierfür haben wir die erforderliche Autorisierung von der zuständigen Behörde des Regierungspräsidiums erhalten. Unsere Transportgenehmigung nach §54 KrWG erlaubt es uns, auch den Transport gefährlicher Abfälle zu übernehmen. Diese Genehmigung ist unbefristet und umfasst sämtliche Abfallschlüsselnummern (AVV).

Mit dieser Genehmigung als Grundlage und weiteren spezifischen Anforderungen sind wir Ihr zuverlässiger Partner für den Transport Ihrer (gefährlichen) Abfälle.

  • Wir setzen auf digitale Signaturen (eANV) für die Begleitscheine der Abfalltransporte.
  • Unsere Fahrzeuge sind entsprechend beschildert und tragen das erforderliche „A-Schild“ sowie die "orangene Tafel" (bei Gefahrgut).
  • Unsere Fachkundenachweise sind zertifiziert und werden regelmäßig durch das Regierungspräsidium überprüft.
  • Die von uns eingesetzten Berufskraftfahrer verfügen über einen Gefahrgut- / ADR-Schein und die Fahrzeuge sind gemäß GGVSEB / ADR ausgerüstet.

Als Teilnehmer am elektronischen Nachweisverfahren (eANV) signieren wir eigenständig und in digitaler Form die Abfallbegleitscheine (BGS) in unserer Funktion als Beförderer.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Transport nach dem KrWG gehandhabt werden muss?
Sprechen Sie unsere Fachkraft für Abfallwirtschaft an – er ist gerne für Sie da.

Jörn Biedenkapp

Angebotserstellung, Disposition, Transportplanung gem. KrWG und ADR, Weiterbildungszentrum