Kraftfahrzeugmechatroniker / Kraftfahrzeugmechatronikerinnen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in dem Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik als auch in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, System- und Hochvolttechnik oder Karosserietechnik tätig.

Berufs­bezeichnung

Kraftfahrzeug­mechatroniker/in - Schwerpunkt Nutzfahrzeug­technik

Ausbildungs­dauer

3 ½ Jahre

Ausbildungs­ort

Transportlogistik­­unternehmen
Spedition
Berufsschule

Prüfung

Zwischenprüfung:
Mitte des 2. Ausbildungsjahres

Abschlussprüfung:
Ende des 3. Ausbildungsjahres

Die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin gliedert sich in berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

    • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,

    • Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,

    • Messen und Prüfen an Systemen,

    • Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,

    • Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,

    • Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,

    • Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben,

    • Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen

  • Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik:

    • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

    • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

    • Umweltschutz,

    • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,

    • Betriebliche und technische Kommunikation,

    • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung

In 3 Stunden hat der Prüfling aus dem Prüfungsbereich Serviceauftrag eine praktische Arbeitsaufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann und Kundenaufträgen entspricht, durchzuführen, ein situatives Fachgespräch von höchstens 10 Minuten zu führen und in  120 Minuten schriftliche Aufgaben zu lösen.

An mindestens einem der nachfolgenden Systeme

  • Bordnetzsystem,
  • Beleuchtungssystem,
  • Ladestromsystem,
  • Startsystem oder
  • Bremsmechanik

sind Messungen und Prüfungen durchzuführen und dabei Fehler, Störungen und deren Ursachen festzustellen, Mess- oder Prüfprotokolle anzufertigen sowie eine fahrzeugtechnische Baugruppe zu demontieren, zu warten, zu montieren und eine Dokumentation zu erstellen. Der Prüfling soll zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die relevanten, fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung begründen kann.

Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

  • Kundenauftrag
    In 5 Stunden soll der Prüfling drei gleichwertige Arbeitsaufgaben bearbeiten, einschließlich eines situativen Fachgespräches von höchstens 20 Minuten. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
    • Arbeitsabläufe selbstständig zu planen, umzusetzen und die Ergebnisse zu dokumentieren,
    • Informationssysteme zu nutzen, mit Kunden zu kommunizieren,
    • Fahrzeuge und Systeme zu bedienen und zu erklären,
    • fahrzeugtechnische Systeme außer und in Betrieb zu nehmen,
    • Systemfunktionen zu überprüfen, Diagnosesysteme einzusetzen, Fehler und Störungen zu diagnostizieren,
    • Fahrzeuge und deren Systeme instand zu setzen oder nachzurüsten,
    • Ergebnisse zu dokumentieren, Mess- und Prüfprotokolle anzufertigen und zu analysieren,
    • Probleme und deren Lösungen darzustellen und fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung des Kundenauftrages zu begründen.

 

Dabei sind folgende Tätigkeiten zu Grunde zu legen:

  • Überprüfen von Fahrzeugen oder Fahrzeugsystemen nach Herstellervorgaben oder straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften,
  • Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an mindestens einem der folgenden Systeme:
    • Bremssystem,
    • Fahrwerkssystem,
    • Kraftübertragungssystem,
    • Antriebssystem,
    • Komfortsystem,
    • Sicherheitssystem,
    • Hochvoltsystem oder
    • vernetzte Systeme,
  • Instandsetzen von Fahrzeugen oder Fahrzeugsystemen.

  • Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen,

  • Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,

  • Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,

  • Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben,

  • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,

  • Außer- und Inbetriebnahme von fahrzeugtechnischen Systemen,

  • Messen und Prüfen an Systemen,

  • Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen,

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,

  • Betriebliche und technische Kommunikation,

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.